AGB
der Codex Agency GmbH
1. Allgemeines
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen nicht nur für das Vertragsverhältnis, in das sie einbezogen wurden, sondern auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, wenn wir auf keine anderen Geschäftsbedingungen verweisen.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender oder zusätzlicher Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführen.
2. Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Mit der Annahme eines Angebotes erklärt der Kunde verbindlich, die ausgewiesenen Leistungen bestellen zu wollen. Wir sind berechtigt, das mit der Bestellung des Kunden vorliegende Vertragsan-gebot innerhalb einer Woche nach Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder ausdrücklich oder durch den Beginn der Bearbeitung der Bestellung erklärt werden.
2. Als Beschaffenheit der Leistung gelten nur die Angaben in unserem Angebot als vereinbart. Davon abweichende öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Leis-tung dar.
3. Termine
Angegebene Liefer- oder Leistungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet werden.
4. Pflichten des Kunden
1. Der Kunde verpflichtet sich, unsere Tätigkeit im erforderlichen Umfang zu unterstützen. Insbesondere schafft er unentgeltlich alle ihm obliegenden technischen, personellen und räumlichen Voraussetzungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Er stellt uns auf unseren Wunsch alle Daten und Informationen aus seiner Sphäre zur Verfügung, die wir für den Vertragszweck von ihm benötigen.
2. Während der Vertragsdauer wird der Kunde einen informierten und kompetenten Ansprechpartner benennen.
3. Mit dem Kunden vereinbarte Fälligkeiten und Fristen verlängern sich um die Zeit, in welcher er trotz Mahnung eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung verzögert oder sonst die Behinderung zu vertreten hat und dies unsere Leistungserfüllung behindert. Eine Mahnung ist entbehrlich, wenn wir bei unserem Mitwirkungsverlangen bereits eine angemessene Frist gesetzt haben oder ein Termin für die Erbringung der Leistung vereinbart wurde.
4. Der Kunde wird uns über Störungen oder Mängel unserer Leistung unverzüglich informieren und in diesem Rahmen die Störung bzw. den Mangel so präzise wie ihm möglich unter Angabe der ihm bekannten und zweckdienlichen Informationen beschreiben. Soweit der Kunde vernünftigerweise nicht in der Lage ist, uns diese Informationen zu überlassen, ist dies für unsere Leistungsverpflichtung unbeachtlich.
5. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von uns wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
5. Erstellen von audiovisuellen Medien oder anderen Werbemitteln
1. Bei der Erstellung von audiovisuellen Medien (Filme, Animationen) oder anderen Werbemitteln ist, sofern nicht anders vereinbart, mit dem vereinbarten Entgelt ein Korrekturlauf abgegolten. Weitere Korrekturläufe sowie Änderungen an vom Kunden abgenommene Leistungen sind gesondert, zu unseren üblichen Sätzen angemessen zu vergüten. Fehlerbehebungen erfolgen stets ohne Berechnung. 2. Sofern uns der Kunde für die Erstellung der Medien bzw. Werbemittel Inhalte (z.B. Texte, Bilder oder Logos) zur Verfügung stellt, steht er dafür ein, dass diese für die vertraglichen Zwecke genutzt werden dürfen. Uns trifft insoweit keine eigenständige Prüfungspflicht. Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen uns wegen eines Verstoßes gegen Satz 1 geltend machen.
3. Eine rechtliche Prüfung, ob die erstellten Medien bzw. Werbemittel keine Rechte Dritter verletzen, erfolgt nur aufgrund einer ausdrücklichen und gesonderten Beauftragung. Dies gilt nicht, wenn unsere Leistungen Urheberrechte Dritter verletzen, wenn uns Vorsatz vorzuwerfen ist oder wir grobfahrlässig nicht er-kannt haben, dass Rechte Dritter durch unsere Leistungen verletzt werden.
6. Rechteübertragung, Übergabe der Leistung
1. Der Kunde erwirbt an unseren Leistungen die Rechte, wie sie im Angebot, das unserer Beauftragung zu Grunde liegt, ausgewiesen sind.
2. Wurde mit dem Kunden keine Regelung zum Umfang der Rechteübertragung vereinbart, erwirbt er an unseren Leistungen die für die Vertragserfüllung erforderlichen Rechte.
3. Die Rechteübertragung erfolgt aufschiebend bedingt gegen Zahlung des für die Leistung vereinbarten Entgelts.
4. Es besteht keine Verpflichtung auf die Nennung des Urhebers der Leistung.
5. Sofern nicht anders vereinbart, bekommt der Kunde unsere Leistungen nicht in einem bearbeitbaren Format ausgeliefert.
7. Entgelt
1. Für unsere Leistungen fallen die mit dem Kunden vereinbarten Entgelte an. Sofern für eine mit dem Kunden vereinbarte Leistungen kein Entgelt vereinbart wurde, gilt unsere aktuelle Preisliste, hilfsweise gilt eine übliche Vergütung als vereinbart.
2. Alle von uns angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich in Euro.
3. Sofern eine Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart wurde, werden unsere Leistungen monatlich auf Basis effektiv geleisteter Stunden in Einheiten von 6 Minuten abgerechnet. Den entsprechenden Rechnungen liegt eine Zeitanschreibung bei, aus der sich die abgerechneten Leistungen ergeben.
4. Reisezeiten werden mit um 50 % reduzierten Stundensätze abgerechnet, wenn wir die Reisezeit nicht für anderweitige, abrechenbare Leistungen nutzen. Rei-sekosten, Kosten für Unterbringung sowie andere Spesen werden zusätzlich gegen Nachweis in Rechnung gestellt. Fahrten mit PKW werden mit 0,50 Euro netto/km abgerechnet. Für Reisen innerhalb von 50 km ab unserem Sitz fallen keine Reisekosten an.
5. Wir sind berechtigt, Rechnungen in digitaler Form an den Kunden zu versenden.
8. Mängelansprüche
1. Dem Kunden stehen bei Mängeln der Leistung die gesetzlichen Rechte zu, wobei wir entscheiden, ob der Mangel durch Nachbesserung oder Neulieferung behoben wird.
2. Für Mängelansprüche ist eine Verjährungsfrist von einem Jahr vereinbart. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Mängelansprüchen, insoweit gelten die Regelungen zur Haftung.
9. Haftung
1. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unbeschränkt.
2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die verletzte Partei regelmäßig vertrauen darf. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach diesem Absatz beträgt ein Jahr.
3. Absatz 2 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers, der Gesund-heit oder des Lebens, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie, bei Haftung für anfängliches Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Im Übrigen ist die Haftung — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen.
10. Datenschutz
Sofern der Kunde uns mit einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten beauftragt, die Art. 28 DSGVO unterfällt, sind wir zum Abschluss eines übliches Vertrages über eine Auftragsverarbeitung bereit. Im Übrigen verpflichten wir uns hinsichtlich personenbezogener Daten, welche uns der Kunde zur Verarbeitung überlässt, die insoweit bestehenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten.
11. Höhere Gewalt
1. Jede Partei wird von ihrer Leistungspflicht temporär befreit, solange sie an der Erbringung der Leistung aus höherer Gewalt gehindert ist. Das gilt auch für den Fall, dass die Partei sich bereits im Verzug befindet.
2. Höhere Gewalt sind entsprechende Ereignisse im Sinne des § 206 BGB sowie ein sonst ungewöhnliches und unvorhergesehenes Ereignis, wenn diejenige Partei, die sich hierauf beruft, das Ereignis nicht verursacht hat, nicht mit dem Ereignis rechnen, dessen Eintritt nicht beeinflussen, dessen Folge trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindern konnte und aus dem Grund an der Leistungserbringung gehindert ist. Dies gilt insbesondere für Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Pandemien, Unwettern, Umweltkatastrophen oder wenn die Leistungsverhinderung sonst auf staatliche Anordnung beruht.
3. Die Partei, die sich auf das Vorliegen höherer Gewalt beruft, hat
a. die andere Partei unverzüglich in Textform über die Tatsache und die Gründe hierfür zu informieren; b. mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die vollständige Erfüllung ihrer Verpflichtungen möglichst unverzüglich wieder aufnehmen zu können;
c. angemessene Anstrengungen zu unternehmen, die negativen Auswirkungen auf die Erfüllung dieses Vertrages möglichst zu minimieren;
12. Sonstiges
1. Eine Vertragspartei ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder zur Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als die zugrundeliegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder nicht bestritten wird.
2. Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag oder des Vertrags insgesamt auf einen Dritten ist nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
13. Schlussbestimmungen
1. Der jeweilige Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Etwaig abweichende Nebenabreden und frühere Vereinbarungen zum Vertragsgegenstand werden hiermit unwirksam.
2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für jeden Verzicht auf das Formerfordernis.
3. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen der Parteien finden auf den Vertrag keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn auf deren Einbeziehung in späteren Dokumenten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen (z.B. Abruf von Leistungen), unwidersprochen hingewiesen wurde.
4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, bleibt die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.
5. Der Vertrag unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Privatrecht findet keine Anwendung, soweit es abdingbar ist.
6. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist an unserem Sitz. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an einem seiner gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen.